Niedersächsischer Landtag: Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 19.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Quelle: Landtag Niedersachsen
Quelle: Landtag Niedersachsen

Das von der niedersächsischen Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anlemdung
Newsletter Anlemdung

Was ist neu?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung.

Mit der Gesetzesänderung wird der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20.000 Euro erhöht.

Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht soll es möglich werden, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.

Das Gesetz sieht eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Hier geht es zum Vergabegesetz, Stand 01.01.2020

Dazu siehe auch:
Niedersachsen: Kabinett bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg
Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) im Wirtschaftsausschuss

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper