NRW: Gemeinsamer Erlass zur Unterbringung von Flüchtlingen

Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie haben in einem gemeinsamen Erlass Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten veröffentlicht.

Das Land NRW will seiner Verpflichtung nachkommen, um Geflüchteten bis zur Beendigung der Wohnverpflichtung unterzubringen und damit Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Das Land NRW will seiner Verpflichtung nachkommen, um Geflüchteten bis zur Beendigung der Wohnverpflichtung unterzubringen und damit Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Gewährleistung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten wurde am 11. Oktober 2023 ein Erlass bekanntgegeben. Dieser ist an die Bezirksregierungen und die Bau- und Liegeschaftsbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet.

Durch den derzeitigen Anstieg an Geflüchteten sind die bisherigen geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft. Damit das Land Nordrhein-Westfalen dennoch seiner Verpflichtung nachkommt, wurde dieser Erlass entwickelt.

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Der Erlass ist bis zum 30. Mai 2024 befristet.

🠮 Hier können Sie den Erlass herunterladen.

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Quelle: vergabe.NRW| B_I MEDIEN


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