NRW: Kommunale Vergabegrundsätze geändert

Im Ministerialblatt NRW vom 03. Juli 2020 wurde der Runderlass zur "Änderung der Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht.

NRW: Kommunale Vergabegrundsätze geändert
NRW: Kommunale Vergabegrundsätze geändert

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ vom 28. August 2018 (MBl. NRW. S. 497), geändert durch Runderlass vom 29. März 2019 (MBl. NRW. S. 168) , wird durch Runderlass vom 12. Juni 2020 geändert. Die Änderung durch den Änderungserlass vom 12.Juni 2020 tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Er wurde veröffentlicht im Ministerialblatt (MBl. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 16 vom 3.7.2020, S. 355).

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Hier geht es zum aktuellen Änderungserlass der Kommunalen Vergabegrundsätze NRW“ vom 12. Juni 2020

Hier geht es zum Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018 „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ in der konsolidierten Fassung
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