Windenergieausbau in NRW: Planungshilfe veröffentlicht

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat eine Planungshilfe für den Ausbau der Windenergie veröffentlicht. Diese richtet sich besonders an Kommunen.

Die Kommunen in NRW haben eine besondere Rolle beim Ausbau der Windenergie.
Die Kommunen in NRW haben eine besondere Rolle beim Ausbau der Windenergie.

Im Februar diesen Jahres sind in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WalG) des Bundes in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wurde ein FAQ zu vielen Fragen zum Thema Windenergie-Ausbau veröffentlicht. Damit sollen Städte und Gemeinden gezielter beim Ausbau der Windenergie, v.a. bei der Ausweisung von Flächen für ebendiese Anlagen unterstützt werden. Planungsrechtliche Regelungen und das Instrument der Positivplanung stehen im Fokus dieser FAQ-Sammlung.

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Entstanden ist die Planungshilfe in Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Sie wird fortlaufend erweitert.

Der Bund hat mit dem Wind-an-Land-Gesetz für den benötigten Windenergieausbau ein neues Regelungsregime entwickelt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist gemäß des WalGs verpflichtet 1,8 % der Landesfläche für den Ausbau von Windenergie zu sichern.

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➡ Die Planungshilfe können Sie hier kostenlos herunterladen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen](https://www.wirtschaft.nrw/planungshilfe-windenergie-kommunen) | B_I MEDIEN

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