Ombudsfrau kritisiert EU-Kommission nach Prüfung eines BlackRock-Vertrags

Die Leitlinien der EU-Kommission für das öffentliche Auftragswesen sind nicht klar genug, um den Mitarbeiter*innen der Kommission ein Urteil über mögliche Interessenskonflikte zu erlauben. Das stellte die Europäische Bürgerbeauftragte fest.

Emily O´Reilly © Europäische Union
Emily O´Reilly © Europäische Union

Im Juli 2019 schrieb die EU-Kommission eine Studie zur Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen zur Integration von umweltpolitischen und sozialen Faktoren in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für den EU-Bankensektor aus.

Sie erhielt neun Angebote und vergab den Auftrag im März 2020 an BlackRock Investment Management, das einzige große Investmentunternehmen unter den Bewerbern, bei dem der CDU-Politiker Friedrich Merz bis Anfang 2020 im deutschen Aufsichtsrat saß.

Auf Grund der Kritik von EU-Abgeordneten, dass hier "der Bock zum Gärtner gemacht" werde, startete die Europäische Bürgerbeauftragte O'Reilly eine Untersuchung.

O'Reilly bemängelte, dass die Kommission bei der Auftragsvergabe nicht genau genug geprüft habe, ob BlackRock wegen eines möglichen Interessenskonflikts von dem Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen.

Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das tiefer liegende Problem in den geltenden EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen bestehe. Sie werde daher die Angelegenheit den gesetzgebenden Organen der EU zur Kenntnis bringen.

" Das Risiko von Interessenskonflikten bei der Vergabe von Aufträgen, in denen es um EU-Politikfelder geht, muss sowohl im EU-Recht als auch von den verantwortlichen Beamten viel stärker berücksichtigt werden ", sagte O'Reilly.

Bei der Vergabe bestimmter Aufträge kann man nicht einfach eine Checkliste abhaken. Die Gleichbehandlung von Bewerbern ist wichtig, aber andere entscheidende Faktoren müssen bei der Bewertung von Angeboten im Interesse der Öffentlichkeit ebenfalls angemessen berücksichtigt werden ", so O'Reilly.

Die Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten lenkte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass BlackRock die Chancen, den Auftrag zu erhalten, durch ein außergewöhnlich niedriges finanzielles Angebot erhöhte. Das konnte als Versuch aufgefasst werden, Einfluss auf einen Investitionsbereich auszuüben, der relevant für die Kunden des Unternehmens war.

Frau O'Reilly erklärte: " Es hätten Fragen zur Motivation und zur Preisstrategie gestellt werden müssen und dazu, ob die internen Maßnahmen des Unternehmens zur Vermeidung von Interessenskonflikten wirklich ausreichend waren ".

" Die EU wird in den kommenden Jahren Ausgaben und Investitionen in noch nie dagewesener Höhe und mit bedeutenden Verbindungen zum Privatsektor tätigen. Bürger*innen müssen sicher sein können, dass mit EU-Geldern finanzierte Aufträge erst nach strengen Überprüfungsverfahren vergeben werden. Die derzeitigen Vorschriften reichen nicht aus, um das zu gewährleisten ".

(Quelle: Europäische Bürgerbeauftragte) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper