Orientierungshilfe zu Datenschutz als Zuschlagskriterium veröffentlicht

Eine Orientierungshilfe zum Thema Datenschutz als Kriterium für Vergabeverfahren hat der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz veröffentlicht. Damit sollen öffentliche Auftraggeber bei Auftragsvergaben unterstützt werden, mehr auf datenschutzrechtliche Anforderungen achten.

Als Präventionsmaßnahme sollen öffentliche Auftraggeber das Thema Datenschutz als Kriterium während eines Vergabeverfahrens beachten.
Als Präventionsmaßnahme sollen öffentliche Auftraggeber das Thema Datenschutz als Kriterium während eines Vergabeverfahrens beachten.

Datenschutz soll bei Vergabeverfahren mehr mitgedacht werden. Deshalb hat der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz eine Orientierungshilfe für öffentliche Auftraggeber veröffentlicht. Da viele Produkte und Leistungen, die von der öffentlichen Hand in Bayern beschafft werden, das Thema Datenschutz betreffen, soll die Handreichung beim Beschaffungsprozess öffentliche Auftraggeber unterstützen. Vergabestellen müssen z.B. darauf achten, dass die Produkte und Dienstleistungen die rechtlichen Anforderungen und technisch-organisatorischen Standards entsprechen. Deshalb ist es wichtig, diese Punkte auch schon während des Vergabeverfahrens einzubinden, um präventiv datenschutzrechtliche Schwachstellen nicht aufkommen zu lassen.

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➡ Die Orientierungshilfe "Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren" können Sie hier lesen.

Quelle: Pressemitteilung Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz | B_I MEDIEN


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