Rheinland-Pfalz: Vergaberechtliche Erleichterungen zur Energieversorgung

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in einem Rundschreiben zu vergaberechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung hingewiesen.

Im veröffentlichten Rundschreiben sind Auslegungshinweise zu den Rundschreiben des BMWK und des MWVLM enthalten.
Im veröffentlichten Rundschreiben sind Auslegungshinweise zu den Rundschreiben des BMWK und des MWVLM enthalten.

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde ein Rundschreiben zum Thema Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherstellung der Energieversorgung am 21.10.2022 veröffentlicht. Darin sind Auslegungshinweise zum Rundschreiben des BMWK vom 13.04.2022 und den beiden Rundschreiben des MWVLW enthalten, welche am 10.03.2022 und 12.08.2022 veröffentlicht wurden.

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Für die Beschaffung von Energie ab Erreichen des EU-Schwellenwertes kann auch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit §§ 14 Abs. 4, 17 VgV durchgeführt werden. Bei besonderer Dringlichkeit kann auch auf die Vorabinformation verzichtet werden. Bei nationalen Vergaben kann auch die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 Abs. 4 Nr. 9 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO angewandt werden. Auch hier kann die Vorabinformation gem. § 4 Abs. 4 entfallen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg Newsletter November 2022| B_I MEDIEN


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