Rundschreiben: Vergaberecht zum Katastrophenschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr.

Das dreiseitige Rundschreiben wurde Ende März veröffentlicht.
Das dreiseitige Rundschreiben wurde Ende März veröffentlicht.

In dem Rundschreiben macht das BMWK auf Ausnahmen im Vergaberecht aufmerksam, die eingesetzt werden können, um bei Dienstleistungen zum Katastrophenschutz, Zivilschutz und zur Gefahrenabwehr im entsprechenden Fall schneller agieren zu können.

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In § 107 Abs 1 Absatz 4 GWB sind Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen in Deutschland vorzufinden. Sie beziehen sich auf Organisationen, die Leistungen im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenabwehr erbringen. Diese sind unabhängig davon, ob sie von Bundes- oder Landesrecht als anerkannte Organisation betrachtet werden.

Die im Gesetz aufgelisteten Organisationen sind als beispielhaft zu verstehen. Im Rundschreiben wird verdeutlicht, dass diese Auflistung allerdings nicht den Anwendungsbereich auf die bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Zivil- und Katastophenschutzorganisationen beschränkt.

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Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. | B_I MEDIEN


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