Saarland: Erhöhung des Mindestlohns ab 2017

Ab Januar 2017 wird im Saarland der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto von 8,74 Euro brutto pro Stunde auf 8,84 Euro erhöht.

Saarland: Erhöhung des Mindestlohns ab 2017
Saarland: Erhöhung des Mindestlohns ab 2017

In ihrer Sitzung am 4. Juli 2016 haben sich die Mitglieder der saarländischen Mindestlohnkommission nter dem Vorsitz des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf die Erhöhung des Mindestlohnes für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto von 8,74 Euro brutto pro Stunde auf 8,84 Euro nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) verständigt.

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Orientierung am Mindestlohn auf Bundesebene

Damit orientiert sich der vergabespezifische Mindestlohn an dem gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene, den die Bundesmindestlohnkommission ebenfalls zum Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben hatte. Dieses ist die zweite Erhöhung seit der Einführung des vergabespezifischen Mindestlohns im März 2013.

Wie das zuständige Ministerium mitteilt, hat die saarländische Mindestlohnkommission darüber hinaus angeregt, die im Landesgesetz vorgeschriebene jährliche Überprüfung des Vergabemindestlohns auf einen Zweijahresrhythmus umzustellen.

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