Vergaberecht Sachsen: Kabinett gibt Anhörung frei

Das Kabinett in Sachsen hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vergabestellen weiterhin in der Pflicht sind, die Möglichkeit einer Stoffpreisgleitklausel zu überprüfen. Außerdem ist vorgesehen, dass das Bestbieterprinzip angewendet werden soll.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vergabestellen weiterhin in der Pflicht sind, die Möglichkeit einer Stoffpreisgleitklausel zu überprüfen. Außerdem ist vorgesehen, dass das Bestbieterprinzip angewendet werden soll.

Am 27.02.2024 hat das Kabinett die Freigabe erteilt. Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, Schaffung eines Rechtsrahmens zur Förderung von fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb, verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Energieeffizienz im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die wesentlichen Punkte, die der Gesetzentwurf beinhaltet.

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Vergabestellen sollen verpflichtet werden Lebenszykluskosten und Energieeffizienz in die Leistungsbeschreibungen zu implementieren. Auch kann mithilfe der Leistungsbeschreibung darauf geachtet werden, das Waren beschafft werden, die unter Missachtung der ILO-Normen gewonnen oder hergestellt werden.

Vorgesehen ist auĂźerdem die Anwendung der UVgO und VOB des Bundes.

Nun wird der Gesetzentwurf für die Anhörung vorbereitet. Die Anhörung wird vermutlich im Zeitraum März und April stattfinden. Während der Anhörung können auch betroffene Institutionen, Verbände und Körperschaften Stellungnahme zum Gesetzentwurf beziehen.

“Im Anschluss an die Anhörung werden wir alle abgegebenen Stellungnahmen umfassend prüfen und ggf. in den Gesetzentwurf einarbeiten. Zudem werden wir die Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des Vergabetransformationspakets beachten”, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Minister Dulig

🠮 Hier können Sie die Mitteilung des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr lesen.

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