Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf Vergaberecht

Am 8. April 2022 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt haben. Dieses Paket wird sich auch auf das Vergaberecht auswirken.

Um die russische Wirtschaft stärker unter Druck zu setzen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein fünftes Sanktionspaket geeinigt.
Um die russische Wirtschaft stärker unter Druck zu setzen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein fünftes Sanktionspaket geeinigt.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf das fünfte Sanktionspaket als Reaktion auf Russlands Angriff gegen die Ukraine geeinigt. Das fünfte Paket wurde in Abstimmung mit internationalen Partnern entwickelt und soll noch umfassender und strenger im Vergleich zu den vier vorherigen Paketen sein. Das Paket hat auch Auswirkungen auf das Vergaberecht. Russland soll von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern entkoppelt werden. Dazu heißt es in Punkt 6 der Pressemitteilung:

6. Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern; rechtliche Klarstellungen und Durchsetzung

  • Vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU. Die zuständigen Behörden können begrenzte Ausnahmen zulassen, wenn keine tragfähige Alternative vorhanden ist.
  • Einschränkung der finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, von Euratom und der Mitgliedstaaten. So wird die Kommission zusätzlich zu den bereits angekündigten Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Bildung die Beteiligung russischer öffentlicher Einrichtungen oder verbundener Unternehmen an allen laufenden Finanzhilfevereinbarungen beenden und alle damit verbundenen Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa, Euratom und Erasmus+ aussetzen. Im Rahmen dieser Programme werden keine neuen Verträge oder Vereinbarungen mit russischen öffentlichen Einrichtungen oder verbundenen Unternehmen mehr geschlossen.
  • Beseitigung von Überschneidungen zwischen Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und modernster Technik mit anderen Bestimmungen.
  • Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere auf alle amtlichen EU-Währungen.

Die Pressemitteilung zum fünften Sanktionspaket können Sie hier nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission | B_I MEDIEN


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