Seit 1. März: Neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gilt seit 1. März 2015. Für zahlreiche öffentliche Auftraggeber wie auch für Bieter bringt es Änderungen bei der Auftragsvergabe unterhalb, aber zum Teil auch oberhalb der europäischen Schwellenwerte.

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Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Einführung umfangreicher Regelungen zu Mindestlohn- und Tariftreuevereinbarungen. Weiterhin enthält es erstmals einen Katalog von Nachhaltigkeitskriterien, der sich auf soziale, umweltbezogene und ökologische und innovative Anforderungen erstreckt. Das neue HTVG gilt für einen nochmals erweiterten Auftraggeberkreis ab einem Auftragswert von netto 10.000 € Umsatzsteuer. Erstmals sind neben Eigenbetrieben auch Zweckverbände, Arbeitsgemeinschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, dieses Gesetz verbindlich anzuwenden.

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Sowohl die gesetzlichen Grundlagen für effektiven Rechtsschutz der Bieter unterhalb der Schwellenwerte bei sog. Nachprüfungsstellen als auch die HAD als Pflichtbekanntmachungsorgan für EU-weite und nationale Verfahren in Hessen wurden beibehalten.

Das Gesetz enthält eine Vielzahl bieterschützender Regelungen, die der Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor den Zivilgerichten geltend machen kann.

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Das Hessische Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz finden Sie hier.

(Quelle: Industrie- und Handelskammer Limburg)
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