Standardformulare zur Bekanntmachung von EU-Ausschreibungen werden neu gefasst

Die Überarbeitung der Standardformulare zur Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen auf der TED-Ausschreibungsdatenbank steht kurz vor dem Abschluss. Unterlagen zu den neuen eForms sind im Internet nun auch in deutscher Fassung abrufbar.

Standardformulare zur Bekanntmachung von EU-Ausschreibungen werden neu gefasst
Standardformulare zur Bekanntmachung von EU-Ausschreibungen werden neu gefasst

Die EU-Kommission arbeitet bereits seit längerem an einer Neufassung der EU-Bekanntmachungs-Vorschriften zur umfangreichen Aktualisierung der Standardformulare für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Mit der Überarbeitung soll die Genauigkeit der Informationen erhöht werden bei gleichzeitiger Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit. Die Zahl der Formulare soll von heute mehr als 20 auf künftig nur noch 6 verringert werden. Auch der Umfang der EU-Gesetzgebung dazu soll wesentlich reduziert werden. Zugleich soll mit der Überarbeitung der Zugang zu den Ausschreibungen für die Unternehmen einfacher werden.

Der Text der " DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 " liegt nun in deutscher Sprache vor, ebenso wie die Grundlagen für die neuen eForms zur EU-Bekanntmachung von Ausschreibungen auf TED.

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Künftig nur noch 6 Standardformulare

In der Verordnung sind folgende Standardformulare vorgesehen:

1. Planung
2. Wettbewerb
3. Vorankündigung – Direktvergabe
4. Ergebnis
5. Auftragsänderung
6. Änderung

Pflicht zur Nutzung ab 2023

Es gibt folgenden Zeitplan:

  • Für Juni 2020 ist die Veröffentlichung der technischen Standards für die elektronische Übermittlung der Daten an das Amt für Veröffentlichungen der EU und damit der Start der Umsetzung der Softwarelösungen in den Mitgliedstaaten terminiert.
  • Ab Juni 2022 können die Mitgliedstaaten die neuen Formulare optional nutzen.
  • Ab Juni 2023 ist die zwingende Nutzung der Formulare vorgesehen.

(Quelle: EU-Kommission, BMWi) | B_I MEDIEN

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