Hamburg: Vergabeerleichterungen wegen Ukraine-Krise

Die Finanzbehörde in Hamburg geht davon aus, dass viele Schutzsuchende in Hamburg ankommen werden, weshalb eine Vielzahl an Beschaffungen notwendig sein werden. Deshalb wurden Vergabeerleichterung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise beschlossen.

Die Ukraine-Krise wird sich in Hamburg auch auf das Vergaberecht auswirken.
Die Ukraine-Krise wird sich in Hamburg auch auf das Vergaberecht auswirken.

Ähnlich wie im Jahr 2015 werden wahrscheinlich wieder Wohncontainer, Materialien aller Art zur Versorgung von Menschen und damit verbundene Dienstleistungen benötigt. Die Finanzbehörde, die für das Vergaberecht zuständig ist, hat daher von § 2a Abs. 3 Gebrauch gemacht. Damit erhalten Vergabestellen einen rechtssicheren Handlungsrahmen bei der Beschaffung in Hamburg. Deshalb wird es Erleichterungen im Ober- und Unterschwellenbereich geben.

Es gilt ab sofort:

  1. Unterschwellenbereich: Bei Liefer- und Dienstleistungen, die für die Aufnahme, Unterkunft, Versorgung oder Betreuung Schutzsuchender beschafft werden, ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis zum Erreichen der Oberschwellenwerte möglich. Dies gilt gem. § 2a Abs. 3 S.1 bis auf Widerruf.

  2. Oberschwellenbereich: Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegen diesbezüglich noch keine Aussagen vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungen aus dem Rundschreiben des Bundes vom 19.03.2020 hinsichtlich § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und § 132 GWB berücksichtigt werden können. Sobald der Bund genaueres dazu bekannt gibt, teilt die Finanzbehörde dies mit.

Die Mitteilung der Finanzbehörde hat Forum Vergabe bereitgestellt und kann hier eingesehen werden.

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Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde | B_I MEDIEN


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