CPV-Codes

CPV-Codes sind das gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge und müssen bei EU-Ausschreibungen verwendet werden. Der CPV-Code setzt sich aus einem Hauptteil und manchmal auch aus einem Zusatzteil zusammen.

CPV-Codes

CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary – Gemeinsames Vokabular für öffentliche Beschaffung) müssen bei europaweiten Ausschreibungen in den EU-Standardformularen zur transparenten EU-weiten Leistungsbeschreibung verwendet werden. Sie gelten als die einheitliche Klassifikation, um öffentliche Aufträge in der EU einzuordnen und sie für alle eindeutig verständlich zu beschreiben. Das standardisierte Vokabular hat eine einheitliche Nomenklatur, an der sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union halten müssen. Die CPV-Codes bestehen aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil. Der Hauptteil hat dabei eine Baumstruktur, der eine Beschreibung des Auftrags, Erläuterung des oder der Auftragsgegenstände und besteht aus 8 Ziffern und einer Prüfzahl. Manchmal kann auch ein Zusatzteil hinzugefügt werden, um den Auftrag noch besser zu beschreiben. Der Zusatzteil wird durch einen alphanumerischen Code plus einer dazugehörigen Beschreibung definiert, die die Eigenschaften und den Zweck des Auftragsgegenstands genauer darstellen. Die ausgeschriebenen Leistungen und Lieferungen werden jeweils einem eindeutigen Schlüssel (Bauleistung z.B. 45000000) zugeordnet, sodass die Interessenten aus den verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten anhand dieses Schlüssels den Auftragsgegenstand auf die gleiche Weise erkennen können.

Der CPV-Code muss immer einem einheitlichen Aufbau folgen:

  • Abteilungen werden durch die ersten zwei Ziffern,
  • Gruppen durch die ersten drei Ziffern,
  • Klassen durch die ersten vier Ziffern
  • und Kategorien durch die ersten fünf Ziffern

definiert.

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Die drei letzten Ziffern des Codes enthalten eine weitere Präzisierung in der jeweiligen Kategorie.

Der Zusatzteil enthält einen alphanumerischen Code:

  • Ebene 1: Ein Buchstabe und entspricht einem Abschnitt,
  • Ebene 2: Ein Buchstabe und entspricht einer Gruppe,
  • Ebene 3: Drei Ziffern entsprechen den Unterkategorien.

Im Titel der Auftragsbekanntmachung wird nur ein Code verwendet, auch wenn in der Bekanntmachung mehrere Codes verwendet werden müssen.

In der Europäischen Union ist die Verwendung der CPV-Klassifikation ab dem 1. Februar 2006 obligatorisch, d.h. alle öffentlichen Auftraggeber müssen sich daran halten. Derzeit aktuell ist die Version 2008. Die aktuellen CPV-Codes sind zu finden unter http://simap.ted.europa.eu/web/simap/cpv.

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Seit 2020 gilt eine neue Vorgabe bei der Erstellung der CPV-Codes: 2019 hat die Europäische Kommission bemerkt, dass in den meisten Bekanntmachungen der falsche CPV-Codes angegeben wurde. Daraufhin hat die EU-Kommission Rule = "R388" eingeführt. Die Regel besagt, dass Auftraggeber unbedingt auf die richtige Anwendung des CPV-Codes achten müssen. Es gilt, dass die ausgeschriebene Art der Leistung zwingend dem Haupt-CPV-Code zugeordnet werden kann.

Der Haupt-CPV-Code muss bei

  • Lieferleistungen mit den Ziffern 0 bis 44 oder 48,
  • Bauarbeiten mit den Ziffern 45 und
  • Dienstleistungen mit den Ziffern 49 bis 98

beginnen.

Der in die B_I eVergabe integrierte CPV-Code-Assistent unterstützt die richtige Zuordnung der Ausschreibung zu den entsprechenden CPV-Codes.


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