Änderungsmitteilung im Vergabeverfahren

Änderungsmitteilung im Vergabeverfahren

In einem Vergabeverfahren sollen alle Teilnahmer des Verfahrens über den gleichen Informationsstand verfügen.

Wenn im Laufe des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, sind also alle aktuell am Verfahren Beteiligten (aktive Teilnehmer) über diese Änderungen zu informieren.

Es muss aber auch gewährleistet sein, dass später hinzukommende Teilnehmer (Bewerber) den bisherigen Verlauf des Vergabeverfahrens nachvollziehen können.

Um dies zu gewährleisten, werden bei Änderungen an den Vergabeunterlagen bei Freigabe automatisch Änderungsmitteilungen erstellt, die im Vergabeverfahren dokumentiert werden.

Zeitpunkt der Erstellung von Änderungsmitteilungen

Änderungsmitteilungen werden immer dann generiert, wenn

  • sich das Vergabeverfahren im öffentlichen Zugriff befindet und
  • mindestens ein Teilnehmer das Vergabeverfahren zu "Meine Vergaben" hinzugefügt hat.

Ein Vergabeverfahren befindet sich im öffentlichen Zugriff, wenn die Vergabeunterlagen freigegeben wurden UND der Termin "Bereitstellung der Vergabeunterlagen ab" erreicht ist.

Der Termin "Bereitstellung der Vergabeunterlagen ab" ist ein system-technisches Datum, das

  • bei Vergabeverfahren mit Bekanntmachung aus dem Termin der Absendung der Bekanntmachung und
  • bei Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung aus dem Termin der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe

gebildet wird. Er wird auf der Übersicht des Vergabeverfahrens angezeigt.

Freigabe geänderter Vergabeunterlagen

Werden ab diesem Zeitpunkt Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen, müssen die geänderten oder neu hinzugefügten Unterlagen freigegeben werden.

Erst durch die Freigabe erhalten die Teilnehmer Zugriff der neuen Vergabeunterlagen. Bis zur Freigabe der Änderungen der Vergabeunterlagen bleiben diese auf dem "alten" Stand.

Achtung: Das Hinzufügen und Freigeben von Änderungen an den Vergabeunterlagen dürfen nur Mitarbeiter im Vergabeverfahren, die während des öffentlichen Zugriffs das Recht zum Freigeben der Vergabeunterlagen haben.

Mit der Freigabe der geänderten Vergabeunterlagen wird automatisch eine Änderungsmitteilung erstellt.

Diese Änderungsmitteilung wird allen aktiven Teilnehmern übermittelt.

Bild 1: Beispiel einer Änderungsmitteilung
Bild 1: Beispiel einer Änderungsmitteilung

Der Textbereich kann beliebig in der E-Mail angepasst werden.

Als Vorschlag der B_I eVergabe werden hier die geänderten, gelöschten bzw. hinzugefügten Dokumente gelistet.

Tipp: Wir empfehlen, Hinweise auf die vorgenommenen Ergänzungen bzw. Änderungen zu geben.

Wird beispielsweise das Leistungsverzeichnis ausgetauscht, weil eine Position geändert wurde, wäre es sinnvoll, wenn direkt auf die Änderung hingewiesen wird, damit die Teilnehmer nicht manuell beide Dokumente vergleichen müssen.

Hinweis: Bei Vergabeverfahren mit Losen wird automatisch erkannt, ob es sich um Änderungen für alle Lose gültigen Vergabeunterlagen (allgemeine Unterlagen) handelt oder ob die Änderung nur für ein Los gilt. Entsprechend sind die Freigaben vorzunehmen.

Änderungsmitteilungen werden wie Mitteilungen im Menüpunkt "Durchführung", im Register "Kommunikation" dokumentiert.

Recht zum Erstellen von Änderungsmitteilungen

Über die Rechte im Vergabeverfahren kann definiert werden, wer Änderungsmitteilungen erstellen und freigeben darf.

Ein Mitarbeiter, der im Recht Vergabeunterlagen das Recht Freigeben hat, kann Vergabeunterlagen ändern, freigeben und damit dann auch Änderungsmitteilungen erstellen.

Für die Erstellung von Änderungsmitteilungen ist nur die Phase Während des öffentlichen Zugriffs relevant, weil nur in dieser Phase Änderungsmitteilungen erstellt werden.

Änderungsmitteilung im Vergabeverfahren
Bild 2: Recht zum Erstellen einer Änderungsmitteilung
Bild 2: Recht zum Erstellen einer Änderungsmitteilung

Bei Vergabeverfahren mit Losen findet sich dieses Recht sowohl in den "Losunabhängigen Daten" als auch in den Losen.

Es muss also im entsprechenden Bereich aktiviert sein.

Tipp: Kann ein Mitarbeiter keine Änderungsmitteilungen erstellen, sollte kontrolliert werden, ob er das Recht dazu besitzt.

Informationen dazu finden Sie im Artikel: Rechte in der Kommunikation.