Schlichterspruch beendet Tarifverhandlungen

Am Samstag haben sich die Tarifparteien am Bau auf den Schlichterspruch von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement geeinigt. Er sieht unter anderem Lohnerhöhungen von 5,7 Prozent, mehrere Einmalzahlungen und die Einführung eines 13. Monatsgehaltes vor. Letzteres hätte erst auf Landesebene verhandelt werden müssen, moniert der Baugewerbeverband-Schleswig-Holstein.

Bauwirtschaft: Schlichterspruch beendet Tarifverhandlungen
Haben sich geeinigt (v.l.): Dietmar Schäfers und Robert Feiger von der IG Bau, Schlichter Wolfgang Clement sowie Uwe Nostiz vom ZDB und Andreas Schmieg vom Bauindustrieverband. | Foto: ZDB

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„Es waren harte und zähe Verhandlungen, die immer mal am Rande des Scheiterns waren“, sagte Uwe Nostitz, ZDB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer Arbeitgeber, zum Schlichtungsergebnis. „Mit den 5,7 % haben wir die absolute Obergrenze dessen erreicht, was unsere Unternehmen zu leisten vermögen. Auf der anderen Seite bietet die lange Laufzeit von 26 Monaten den Unternehmen Planungssicherheit, was unsere Zustimmung wiederum leichter gemacht hat.“

„Deutschland verzeichnet ein starkes Wirtschaftswachstum, und die Baubranche nimmt dabei einen Spitzenplatz ein. Entsprechend hoch waren die Erwartungen der Baubeschäftigten an diese Lohnrunde“, so der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Jetzt haben wir einen Durchbruch erzielt, wonach ein Facharbeiter ab sofort 1,11 Euro mehr die Stunde bekommt. Pro Monat bedeutet das ein Plus von rund 200 Euro. Das ist bundesweit der höchste Abschluss in diesem Jahr.“

In spätestens 14 Tagen müssen die Tarifpartner dem Ergebnis zugestimmt haben.

Der Schlichterspruch sieht im Einzelnen folgendes vor:

1. Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 % erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monate.

2. Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. Nov. 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, zum 1. Juni 2019 eine weitere von 600 Euro und zum 1. Nov. 2019 noch einmal 250 Euro.

3. Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 6,6 % zum 1. Mai 2018 und um 0,8 % zum 1. Juni 2019 weiter voran getrieben, so dass die Beschäftigten 7,4 % höhere Löhne und Gehälter erhalten.

4. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zum 1. Nov. 2019 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

5. Das 13. Monatseinkommen wird in den Tarifbereichen, die bereits seit 2005 dem Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen unterfallen, in 2020 um 10 Gesamttarifstundenlohn (GTL), in 2021 um 20 GTL, in 2022 und um 30 GTL erhöht. In den übrigen Tarifgebieten wird ein 13. Monatseinkommen in folgender Höhe eingeführt: 2020 18 GTL, 2021 36 GTL und 2022 54 GTL. Hier kann das 13. Monatseinkommen 2021 auf max. 390 Euro abgesenkt werden und in 2022 auf max. 500 Euro.

6. Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben. Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.

7. Es soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die insgesamt über eine Modernisierung des BRTV (Bundesrahmentarifvertrags) diskutieren soll, mit dem Ziel Änderungsbedarf zu ermitteln.

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Schleswig-Holstein: „Tarifrecht gebrochen“

Beim Baugewerbeverband Schleswig-Holstein beurteilt man das Schlichtungsergebnis sehr skeptisch. „Die IG Bau hat es an wirtschaftlichem Sachverstand fehlen lassen, sie wollte wohl den anderen Gewerkschaften zeigen, dass sie den höchsten Abschluss erzielen kann und hätte einen Streik in Kauf genommen“, sagte Hauptgeschäftsführer Georg Schareck. Der Baugewerbeverband als der zuständige Arbeitgeberverband in Schleswig-Holstein „stellt sich weiterhin vor seine Betriebe und versucht zu verhindern, dass zu hohe Forderungen durchgesetzt werden“, so Schareck.

„Wir werden schnellstmöglich im Verband beraten, wie wir mit dem Schiedsspruch umgehen werden“, so Verhandlungsführer Kai Boysen, Vertreter für die Tarifpolitik im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein. Dass das 13. Monatsgehalt nicht zuerst im Land verhandelt worden sei, sondern gleich auf Bundes- und Schlichtungsebene, sei ein Bruch des geltenden Tarifrechts. „Auch nach Auffassung der IG Bau hätte das 13. Monatsgehalt zunächst regional verhandelt werden müssen, bevor es in eine Schlichtung geht“, so Boysen. „Vorbehaltlich der Entscheidung des Bundes werden wir prüfen müssen, ob wir einen solchen Tarifabschluss unseren Betrieben zur Annahme empfehlen können.“


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