So bessert Wien beim Baumschutz nach
Die Hauptstadt Österreichs gilt als eine der grünsten Citys weltweit. Einen Anteil daran hat das Baumschutzgesetz. Dieses hat Wien jetzt verschärft. Eine Gesetzesnovelle soll den dortigen Baumbestand in Zeiten des Klimawandels noch besser absichern.
Rund 500.000 Bäume und mehr als 1.000 Parks und Grünräume gedeihen in der zwei Millionen Einwohner zählenden Donaustadt. Ein Baumschutzgesetz gibt es dort schon seit 50 Jahren. „Grünflächen mit Bäumen haben viele Funktionen: Sie beeinflussen das Kleinklima positiv, verbessern die Luftqualität, kühlen und ihr Schatten bietet Schutz vor großer Hitze“, sagt der Wiener Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Grünraum zu schützen, auszubauen und so zu gestalten, dass die Folgen des Klimawandels weniger zu spüren sind.“ Dabei spiele auch das Baumschutzgesetz eine wichtige Rolle.
Und die jetzt im Landtag beschlossene Gesetzesnovelle? Damit wolle die Stadt in erster Linie dafür sorgen, „dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben – und damit mehr Klimawirkung entfalten“, so Czernohorszky weiter.
Baumschutzgesetz: Was die Novelle vorsieht
Worum geht es konkret? Wie die Stadt Wien mitteilt, gibt es im neuen Gesetzestext eine Präzisierung des Begriffs „Obstbaum“ mit dem Ziel, mehr Baumarten unter Schutz zu stellen – zum Beispiel den Schwarzen Holunder oder den Maulbeerbaum. Zudem sollen Ersatzbäume rascher „klimawirksam“ werden, zum Beispiel durch die Vorschreibung größerer Ersatzbäume (Stammumfang 16 bis 18 Zentimeter) mit größerem Kronenvolumen oder durch die Möglichkeit zur Pflanzung von „XL-Bäumen“. Neu ist auch die Ausweitung der Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen. Dadurch soll es insgesamt zu mehr punktuellen Entsiegelungen und mehr gepflanzten Ersatzbäumen kommen.
Gegen rechtswidriges Verhalten will die Stadt noch schärfer vorgehen – zum Beispiel durch die Möglichkeit der Vorschreibung von Wiederherstellungsmaßnahmen und durch eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen sowie durch eine Hemmung der Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung. Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt – und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch wird der Bestand der Ersatzbäume länger gesichert.
Schritt in Richtung Klimaanpassung der Stadt
Durch die Anhebung der sogenannten Ausgleichsabgabe soll auch mehr Geld für den Baum- und Klimaschutz zur Verfügung stehen: Die seit 1998 nicht erhöhte Abgabe wird von 1.090 Euro auf 5.000 Euro angehoben und soll künftig auch angepasst werden. Wird eine bewilligte Baumentfernung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides ausgeführt, erlischt die erteilte Bewilligung. Dies soll jahrelanges „Vorrätighalten“ von Fällungsbewilligungen verhindern.
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Klimastadtrat Czernohorszky ist überzeugt: „Mit der vorliegenden Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes gehen wir einen großen Schritt in Richtung Klima-Anpassung unserer Stadt: Jedes ,Mehr‘ an Grün trägt dazu bei, die heißer werdenden Sommer erträglicher zu machen und die Erholungsmöglichkeiten innerhalb Wiens weiter auszubauen.“
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Quelle: Stadt Wien
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