Handwerkerausnahme: GaLaBau-Verband macht Druck beim Bund

Die Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 für Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher liegt die Grenze noch bei 7,5 Tonnen. Zugleich tritt nach der Erweiterung eine neue Handwerkerausnahme in Kraft, die dann einige Gewerbe von der Maut befreit. Allerdings wurde der Garten- und Landschaftsbau trotz wiederholter Hinweise des Branchenfachverbandes nicht berücksichtigt.

Maut: Ärger im GaLaBau wegen der Handwerkerausnahme
Eine Maut-Befreiung für den Garten- und Landschaftsbau – so wie sie auch für das Handwerk und die Landwirtschaft besteht: Diese Forderung stellt BGL-Präsident Thomas Banzhaf an die Bundesregierung. | Foto: Iveco
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste mit handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht. Die darin aufgeführten Gewerbe sind von der erweiterten Maut befreit. Die Regelung sorgt im Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) für Unmut. „Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau“, ärgert sich Präsident Thomas Banzhaf, „nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen.“ Daher müsse der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden. Niemand könne ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört, betont der BGL-Präsident. „Wir haben als BGL in den vergangenen Wochen und Monaten für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft.“ Banzhaf fordert jetzt Bundesminister Volker Wissing auf, eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen.

Mautpflicht für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen

Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz enthält in § 1 Abs. 2 Nr. 10 eine Öffnungsklausel. Diese nimmt die Werkverkehre des Handwerks, die Landwirtschaft und solche Gewerbe, die mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten ausüben, von der Maut aus. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können seit März 2024 über die Toll Collect-Website gemeldet werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.

Wann die Handwerkerausnahme gilt

Die Handwerkerausnahme gilt laut Bundesamt für Logistik und Mobilität, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

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Cem Özdemir für Maut-Befreiung im GaLaBau

Erst kürzlich hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) eine Maut-Befreiung für Fahrzeuge des Gartenbaus gefordert. „Handwerk ist Handwerk, da müssen gleiche Regeln für alle gelten", sagte er, „wenn die einen völlig zurecht mautfrei zur Baustelle kommen, sollen Gartenbaubetriebe für denselben Weg auch keine Maut bezahlen müssen. Alles andere wäre nicht zu erklären", so Özdemir weiter, „Garten- und Landschaftsbau, das ist auch Handwerk."

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