Erste DIBt-Zulassung für Abwasserrohrsystem in JGS-Anlagen

Die Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH und die Sabug GmbH haben kürzlich die erste Systemzulassung für Abwasserrohrleitungen in JGS-Anlagen vom DIBt erhalten. Das KG2000-Rohrsystem aus PP-MD erfüllt in Verbindung mit dem IP-plus-Schweißsystem alle notwendigen Anforderungen für die Nennweiten DN 110 bis DN 500.

Erste DIBt-Zulassung für Abwasserrohrsystem in JGS-Anlagen
Als erstes und einziges Kunststoffrohrsystem hat das KG2000 die bauaufsichtliche Systemzulassung beim DIBt für den Einsatz als JGS-Leitung erhalten. Nur dieses Vollwandrohrsystem darf in Kombination mit dem Schweißsystem IP-plus in JGS-Anlagen für unterirdische, drucklose Rohrleitungen eingesetzt werden.

Defekte Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) führen immer wieder zu Verunreinigungen des Grundwassers bzw. der in der Nachbarschaft befindlichen Vorfluter, Bäche und Flüsse. Der niedrige PH-Wert von Gärsäften (3,5 bis 5,5) führt zur Einstufung als hochgradig wassergefährdender Stoff. Die verwendeten Bauteile müssen demnach einen entsprechenden Säurewiderstand aufweisen. Außerdem ist ein besonderes Augenmerk auf die Dichtigkeit der Konstruktion zu legen.

Zum Schutz der Umwelt hat der Gesetzgeber reagiert: Zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist im August 2018 die neue TRwS 792 (Technische Regel für wassergefährdende Stoffe) für JGS-Anlagen erschienen. Danach müssen alle Bauteile, die in Verbindung mit wassergefährdenden Stoffen verwendet werden, über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis vom Deutschen Institut für Bautechnik verfügen. Dies gilt auch für Rohrleitungen. Grundsätzlich müssen alle Leitungen, die wassergefährdende Stoffe ableiten, zugfest und absolut dicht verbunden werden. Die TRwS 792 schreibt eine Verschweißung oder Verklebung der Rohrleitungen vor.

Kunststoffrohrsystem als JGS-Leitung

Die Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH hat als erstes Unternehmen in Verbindung mit dem IP-plus Schweißsystem der Firma Sabug für diesen Anwendungszweck ein Rohrsystem aus dem Grundmaterial Polypropylen (PP) beim DIBt zugelassen. Aufwändige und langwierige physikalische Untersuchungen durch externe, akkreditierte Prüfstellen, die in Absprache und auf Anweisung des DIBt umgesetzt wurden, bestätigen die Eignung des Systems für die Anwendung „Ableitung von JGS-Medien“. Die bauaufsichtliche Zulassung beim DIBt unterstreicht die Qualität und Funktionalität dieses Systems zusätzlich (Z-40.23-578).

Zur Verschweißung wird der Gummidichtring aus der Rohrsicke des Rohrsystems entnommen und durch den IP-plus Schweiß- ring ersetzt. Eine Änderung des vorhandenen Rohrsystems ist nicht notwendig. | Fotos: Sabug
Zur Verschweißung wird der Gummidichtring aus der Rohrsicke des Rohrsystems entnommen und durch den IP-plus Schweiß- ring ersetzt. Eine Änderung des vorhandenen Rohrsystems ist nicht notwendig. | Fotos: Sabug

Einfach sicher verbunden

Mit dem verschweißten KG2000-Vollwandrohrsystem (SN 10 und SN 16) können Verleger die geforderte längskraftschlüssige Verbindung mit geringem zeitlichem Aufwand und einfacher Handhabung erstellen. Zudem ist die Verlegung durch die verschweißte und damit stoffschlüssige Verbindung des Rohrleitungssystems absolut sicher und bietet eine dauerhafte/beständige Kopplung, die ein unbeabsichtigtes Austreten der benannten Medien aus dem Rohrleitungssystem verhindert.

Die Firma Sabug verweist zudem darauf, dass die Verwendung des KG2000-Rohrsystems in Verbindung mit IP-plus Schweißverfahren „schon alleine durch den Preisvorteil der direkten Kosten von Rohren und Formteilen gegenüber den PE-HD- oder anderen PP-Rohrsystemen eine wesentliche Einsparung der Materialkosten“ bewirke. Die Schweißzeiten und vor allem die Abkühlzeiten seien deutlich geringer als bei den vergleichbaren Rohren aus PE-HD, weshalb sich auch hier eine signifikante Kostenreduktion ergebe.

Bereits jetzt wird das verschweißte Kunststoffrohrsystem erfolgreich in vielen Regionen von Deutschland bei verschiedensten Neubauprojekten eingesetzt, um damit den geforderten Maßnahmen zur Erfüllung der TRwS 792 gerecht zu werden.

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