Strategische Beschaffung

Strategische Beschaffungen berücksichtigen umweltbezogene, soziale und innovative Aspekte. Die Kriterien werden im Vergabeverfahrens bestimmt.

Strategische Beschaffung

Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB). Diese müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Damit können Leistungen beschafft werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen. Die Kriterien können auf den verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens festgelegt werden, z.B. bei der Abfassung des Leistungsverzeichnisses, bei der Festlegung bestimmter Eignungs- und Zuschlagskriterien oder durch Vorgabe bestimmter Ausführungsbedingungen. Siehe auch: Nachhaltige Beschaffung Weitere Ressourcen zu strategischer Beschaffung

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