Aufruf zur Registrierung im Wettbewerbsregister

In einer Pressemitteilung vom 22. Juni 2021 rief das Bundeskartellamt öffentliche Auftraggeber auf, eine Registrierung beim Wettbewerbsregister vorzunehmen.

Im März 2021 nahm das Wettbewerbsregister seinen Betrieb auf. Als bundesweites elektronisches Register stellt das Wettbewerbsregister öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen über Unternehmen zur Verfügung, die an einer Vergabe teilnehmen wollen. Auftraggeber können überprüfen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte, von einer öffentlichen Vergabe auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Mitteilungen und Abfragen können vollständig digital abgerufen werden. Um diese Informationen zu erhalten, wird eine vorherige Registrierung der mitteilenden Stellen bzw. Auftraggeber vorausgesetzt.

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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ruft daher öffentliche Auftraggeber zur Registrierung auf: „Alle öffentlichen Auftraggeber, die später zur Abfrage des Wettbewerbsregisters in Vergabeverfahren verpflichtet sind, sind dringend aufgerufen sich unverzüglich bei uns zu registrieren. Rund 30.000 Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen werden beim Wettbewerbsregister abfrageberechtigt sein und müssen vorher elektronisch registriert werden. Ein reibungsloser Ablauf ist nur dann gewährleistet, wenn die Auftraggeber die Registrierung jetzt vornehmen, bevor die Abfrage gesetzlich Pflicht wird. Eine gleichzeitige Bearbeitung von rund 30.000 Registrierungsanträgen bei Inkrafttreten der Abfragepflicht wird unmöglich sein. Mit diesem Aufruf wollen wir es den öffentlichen Auftraggebern und uns ermöglichen, die organisatorischen Vorbereitungen für die Abfrage des Wettbewerbsregisters zeitnah und so reibungslos wie möglich abzuschließen.“

Wann ein relevantes Wirtschaftsdelikt dem Bundeskartellamt mitgeteilt werden muss, wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sechs Monate später soll für öffentliche Auftraggeber die Pflicht zur Abfrage zu Bietern, die bei einer Vergabe den Zuschlag erhalten sollen, beginnen. Zur Registrierung aufgerufen werden Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die gemäß § 6 Abs. 1 WRegG zur Abfrage verpflichtet sind.

Dazu gehören:

  • Öffentliche Auftraggeber, § 99 GWB
  • Sektorenauftraggeber, § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
  • Konzessionsgeber, § 101 Abs. 1 Nr. 1,2 GWB.

Auftraggeber auf Ebene des Bundes und der obersten Landesbehörde konnten sich bereits registrieren. Für kommunale Auftraggeber, Auftraggeber auf den nachgeordneten Landesebenen und sonstige Auftraggeber ist die Registrierung seit dem 10. Mai 2021 geöffnet. Eine Ausnahme stellt bisher noch eine Registrierung für projektbezogene öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB dar. Hierfür wird noch auf der Website des Wettbewerbsregisters ein Hinweis veröffentlicht.

Da es eine Vielzahl an registrierungspflichtigen Auftraggebern gibt, erfolgt dies nach Staffelung der Bundesländer:

  • Phase 1: 10. Mai – 18. Juni 2021 (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • Phase 2: 21. Juni – 09. August 2021 (Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen)

Registrierung über beBPo

Auftraggeber können ihren Registrierungsantrag über das besondere Behördenpostfach (beBPo) einreichen. Derzeit ist dies die einzige Möglichkeit, um dem Bundeskartellamt einen Registrierungsantrag zu übermitteln. Auftraggeber, die kein eigenes beBPo besitzen, können ihren Antrag über das beBPo einer übergeordneten Behörde bzw. einer sonstigen Stelle - von der sich die Auftraggebereigenschaft ableitet - einreichen. Das Bundeskartellamt bemüht sich einen alternativen Weg für Auftraggeber zu schaffen, die weder mittelbaren noch unmittelbaren Zugriff auf beBPo haben, um die Anträge sicher an das Bundeskartellamt zu leiten.

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Die Registrierung können Auftraggeber selbst durchführen. Als Hilfestellung dienen die Informationen, Leitfäden und Formulare auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

Quellen: Pressemitteilung Bundeskartellamt, Newsletter ABSH Juni 2021 | B_I MEDIEN

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