Bayern: Beschwerden gegen Vergabekammer-Entscheidungen gehen künftig an das Bayerische Oberste Landesgericht

Beschwerden gegen Entscheidungen der bayerischen Vergabekammern sind ab dem 01.01.2021 an das Bayerische Oberste Landesgericht zu richten.

Bayern: Beschwerden gegen Vergabekammer-Entscheidungen gehen künftig an das Bayerische Oberste Landesgericht
Bayern: Beschwerden gegen Vergabekammer-Entscheidungen gehen künftig an das Bayerische Oberste Landesgericht

Dem mit Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBL S. 545) neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgericht wird ab 1. Januar 2020 die Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB) zugewiesen.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Bisher waren die entsprechenden Entscheidungen beim Oberlandesgericht München konzentriert.

Durch die Übertragung auf das Bayerische Oberste Landesgericht soll eine noch bessere Spezialisierung der mit der Bearbeitung von hochspezialisierten Vergabeverfahren in Bayern befassten Richterinnen und Richter erreicht werden und eine landesweit einheitliche Rechtsprechung in einem für die öffentlichen Auftraggeber des Freistaats Bayern besonders bedeutsamen Bereich weiter gefördert werden.

§ 33 Abs. 3 der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) wird wie folgt gefasst:

(3) Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB) sowie die Entscheidung über Rechtssachen, für die nach § 57 Abs. 2 Satz 2, § 63 Abs. 4, § 83, 85 und 86 GWB die Oberlandesgerichte zuständig sind, werden dem Obersten Landesgericht übertragen.

Hier geht es zur Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz“ vom 24.11.2020

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

(Quelle: Justiz Bayern) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper