UB der BG BAU kann nun digital geprüft werden

Die Echtheit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU kann nun auch digital überprüft werden. Das gab die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in einer Pressemitteilung bekannt.

Erhält ein Hauptunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Nachunternehmen, kann diese nun auch digital auf ihre Echtheit überprüft werden.
Erhält ein Hauptunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Nachunternehmen, kann diese nun auch digital auf ihre Echtheit überprüft werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU dient dazu, dass die BG die Mitgliedschaft eines Unternehmens in der BG BAU bestätigt. Sie gibt außerdem an, ob das Unternehmen die jährlichen Versicherungsbeiträge bzw. fälligen Vorschüsse auch gezahlt hat. Damit Unternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen dürfen, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zuvor war diese allerdings nur als Papierdokument im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig, damit eine mögliche Fälschung ausgeschlossen werden konnte.

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Mit einem neuen Verfahren können Hauptunternehmen die UB möglicher Nachunternehmen nun digital erhalten und auch die Echtheit überprüfen lassen. Dafür wird ein QR-Code eingesetzt, mit dem dann über ein Onlineportal geprüft werden kann, ob das Dokument auch echt ist. Zusätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit die Bescheinigungen zu scannen, zu speichern, zu vervielfältigen und diese an andere Unternehmen weiterzuleiten.

Hier erfahren Sie mehr über die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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Quelle: Pressemitteilung BG BAU | B_I MEDIEN


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