BMWi kündigt Start der Vergabestatistik zum 1. Oktober an

Das BMWi hat angekündigt, dass die Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020 den Betrieb aufnehmen wird. Auftraggeber, die an das Vergaberecht gebunden sind, müssen dann ihren statistischen Pflichten nach der VergStatVO nachkommen.

BMWi kündigt Start der Vergabestatistik zum 1. Oktober an
BMWi kündigt Start der Vergabestatistik zum 1. Oktober an

Mit Schreiben vom 22. Mai 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitgeteilt, dass die bundesweite Vergabestatistik nach aktuellem Stand zum 1. Oktober 2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen wird.

Dies soll spätestens im Juni 2020 auch offiziell im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.

Wie müssen Auftraggeber ihren statistischen Pflichten nachkommen?

Im o.g. Schreiben vom 22. Mai gibt das BMWi Hinweise, wie Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB - also neben Bund, Ländern und Kommunen u.a. auch Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber - ab diesem Datum ihren statistischen Pflichten nachkommen können:

  • Meldepflichtig sind vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 1. Oktober 2020 bezuschlagt wurden. Welche Daten konkret an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden sind, regeln die Anlagen zur VergStatVO.
  • Um Vergabedaten melden zu können, müssen die Auftraggeber eine Berichtsstelle bestimmen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die statistische Daten zu vergebenen öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen melden, die sie als Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst oder die sie im Auftrag anderer Auftraggeber vergeben haben.
  • Bei einer Berichtsstelle kann es sich damit um eine eigene Arbeitseinheit des Auftraggebers handeln oder eine externe Stelle. Ein Auftraggeber kann sich – sofern dies nach eigener Einschätzung zweckmäßig erscheint – auch mehrerer Berichtsstellen bedienen.
  • Die Berichtsstelle muss sich vorab bei Destatis registrieren. Die Registrierung als Berichtsstelle wird ab dem 01. Juli 2020 online über diesen Link bei Destatis möglich sein:

(Das BMWi empfiehlt, dass sich die Berichtsstellen bereits vor der Inbetriebnahme der Vergabestatistik registrieren, damit die Zugangsdaten zu den Destatis-Meldesystemen rechtzeitig zum Inkrafttreten der Meldepflicht vorliegen.)

  • Die Vergabedaten können durch registrierte Berichtsstellen auf zweierlei Weise an die Vergabestatistik gemeldet werden:

1. automatisiert per Datenschnittstelle aus einem IT-System bzw. Fachverfahren - z.B. einem eVergabe-System - (sog. CORE-Dateneingang) oder 2. manuell über ein Online-Formular (IDEV).

(Unabhängig davon, wie die Daten gemeldet werden, müssen sich die Berichtsstellen − wie oben beschrieben − zuvor registrieren.)

Hier geht es zum Schreiben des BMWi vom 22.05.2020

(Quelle: BMWi)

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Grundlage: Grundlage der Statistik ist vor allem die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Diese wurde im April 2020 geändert. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht noch einmal angepasst. Weitere Informationen und Erläuterungen zu FAQ: auf www.vergabestatistik.org. **Zu diesem Thema siehe auch: **Wie geht es weiter mit der neuen Vergabestatistik? | B_I MEDIEN


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