Bundesrat hat Änderungen der VergabestatistikVO gebilligt

Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten das Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit sowie zur Optimierung der Vergabestatistik gebilligt

Bundesrat hat Änderungen der VergabestatistikVO gebilligt
Bundesrat hat Änderungen der VergabestatistikVO gebilligt

In seiner 984. Sitzung am 20.12.2019 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik gebilligt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit Änderungen im Vergaberecht vorgenommen werden, um den Bedarf der Bundeswehr für Einsätze schneller decken zu können. Außerdem soll die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vom April 2016 in ihren rechtlichen Vorgaben weiter konkretisiert werden.

Mehr Aufwand für Vergabestellen

Während der Ausschuss für Verteidigung empfahl, keine Einwendungen zum Gesetzentwurf zu erheben, kritisierten der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung in ihrer Stellungnahme, dass die für die Vergabestatik vorgesehenen Regelungen auch zu einer inhaltlichen Erweiterung der Statistikpflichten führen, die einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten und zum Nutzen der erhobenen Daten in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Um den Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber im Rahmen der VergStatVO möglichst gering zu halten, sei daher zumindest für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf solche Pflichtangaben zu verzichten, die über den bisher festgelegten Umfang hinausgingen und für die technische Umsetzung nicht zwingend erforderlich.

Diesen Anmerkungen der Ausschüsse folgte der Bundesrat nicht und beschloss, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Stand der administrativen und technischen Umsetzung

Im April 2016 hat die Bundesregierung die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen. Die Verordnung verpflichtet Auftraggeber, dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bestimmte, zum großen Teil auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln.

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In den vergangenen Monaten wurden die administrativen und technischen Anforderungen an die Vergabestatistik durch das Statistische Bundesamt (Destatis) umgesetzt. Die Meldung der Vergabedaten kann künftig auf zwei Arten erfolgen:

  1. manuell per Onlineformular
  2. automatisiert aus einem Fachverfahren per Datenschnittstelle (z.B. Vergabemanagementsystem oder Vergabeportal wie B_I eVergabe).

Ein Entwurf zur Änderung der VergStatVO wurde am 30.10.2019 im Bundeskabinett verabschiedet und am 20.12.2019 vom Bundesrat gebilligt.

Es ist beabsichtigt, die Vergabestatistik im zweiten Halbjahr 2020 in Betrieb zu nehmen. Der genaue Termin wird vom BMWi rechtzeitig im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Hier finden Sie die Gesetzesmaterialien (TOP 21)

Weitere Informationen zur Vergabestatistik finden Sie hier.

(Quelle: Bundesrat, BMWi)

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