Bundesweites Wettbewerbsregister soll Anfang 2021 starten
Das elektronisch geführte bundesweite Wettbewerbsregister soll Anfang 2021 den Betrieb aufnehmen.
Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte, wie Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kartellabsprachen, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Schwarzarbeit sowie Mindestlohnverstößen begangen haben, sollen künftig nicht mehr von öffentlichen Aufträgen profitieren. Sie werden demnächst in dem bundesweiten Wettbewerbsregster elektronisch erfasst.
Derzeit müssen die Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen die einzelnen Landeskorruptionsregister und das Gewerbezentralregister abfragen. Das ist kompliziert, Straftaten oder Fehlverhalten von Unternehmen bleiben unerkannt.
Nach Inbetriebnahme des zentralen Wettbewerbsregisters können Auftraggeber mittels elektronischer Datenabfrage besser das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB prüfen.
Rechtsverordnung wird derzeit abgestimmt
Rechtliche Grundlage für das Wettbewerbsregister ist das bereits am 29. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters.
Die Melde- und Abfragepflichten sind noch nicht anwendbar. Vor Aufnahme des Regelbetriebs sind noch technische und organisatorische Punkte in einer Rechtsverordnung auf Grundlage von § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes zu regeln. Dazu gehören auch die Grundsätze für die Registrierung der Auftraggeber für Abfragen beim Wettbewerbsregister.
Der Entwurf der Rechtsverordnung ist derzeit in der Abstimmung.
Technische Umsetzung ist komplex
Das elektronisch zu führende Wettbewerbsregister wird derzeit technisch in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister ITZBund und weiteren externen Stellen vom Bundeskartellamt aufgebaut.
Nach Aussage des Bundeskartellamts ist der Aufbau der notwendigen IT-Infrastruktur und der Schnittstellen mit den externen Stellen komplex. Auf der einen Seite müssen Staatsanwaltschaften und Behörden vollelektronisch Verstöße in das Register eintragen können, auf der anderen Seite werden ca. 30.000 Vergabestellen ihre Abfragen durchführen.
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, soll das Register Anfang 2021 seinen Betrieb aufnehmen; im ersten Schritt mit der Registrierung der mitteilenden Behörden und der Auftraggeber. Einzelheiten dazu will das Bundeskartellamt rechtzeitig bekannt geben.
Auftraggeber brauchen ein elektronisches Behördenpostfach
Zu den Voraussetzungen auf Auftraggeberseite teilt das Bundeskartellamt folgendes mit: Die konkrete Abfrage beim Wettbewerbsregister in einem Vergabeverfahren setzt voraus, dass sich der Auftraggeber vorab bei der Registerbehörde registriert und intern die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Die Registrierung wird unter Einsatz des Registrierungssystems SAFE erfolgen, das auch im Bereich der Justiz genutzt wird, in Verbindung mit einem Registrierungsantrag an die Registerbehörde. Die Übermittlung des Registrierungsantrags erfolgt über das elektronische Behördenpostfach (beBPO). Soweit noch nicht vorhanden, sollten Auftraggeber zeitnah ein elektronisches Behördenpostfach einrichten.
Informationen zur Abfrage und Registrierung beim Wettbewerbsregister
Fragen und Antworten zum Wettbewerbsregister
Rechtsgrundlagen zum Wettbewerbsregister
(Quelle: Bundeskartellamt) | B_I MEDIEN
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