Die bundesweite Vergabestatistik soll 2020 kommen

Das BMWi plant die Einführung einer zentralen, bundesweiten Vergabestatistik auf der Grundlage der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Sie soll Anfang 2020 in Betrieb gehen. Bis dahin bleibt es im Wesentlichen bei den alten Statistikpflichten.

Die bundesweite Vergabestatistik soll 2020 kommen
Die bundesweite Vergabestatistik soll 2020 kommen

Im Rahmen der Vergaberechtsreform zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien hat die Bundesregierung im April 2016 die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen.

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Überraschung zum Abschluss

Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber, dem BMWi bestimmte, meist auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich - zu übermitteln.

Die Vergabedaten sollen in der Regel über ein eVergabe-System, wie zum Beispiel B_I eVergabe, vollelektronisch erfasst und an das Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie übermittelt werden. Daneben soll es eine Möglichkeit zur manuellen Eingabe über ein online-Formular geben. Die Analyse der Daten soll repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen.

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Elektronische Datenübermittlung ab 2020

In den vergangenen Monaten wurden die Anforderungen an die Vergabestatistik definiert und ein Umsetzungskonzept entwickelt. Die technische und organisatorische Realisierung hat das Statistische Bundesamt (Destatis) übernommen.

Es ist beabsichtigt, die Vergabestatistik Anfang 2020 in Betrieb zu nehmen. Sobald die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung gegeben sind, wird das BMWi eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Drei Monate nach dieser Bekanntmachung werden die §§ 1 bis 7 VergStatVO in Kraft treten (siehe Art. 7 VergRModVO).

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Bis zur Inbetriebnahme der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik und ist mit Blick auf die Übermittlung von Vergabedaten an das BMWi bis auf Weiteres die Übergangsvorschrift des § 8 VergStatVO anzuwenden. Diese entspricht im Wesentlichen den alten Statistikpflichten vor der Reform 2016.

Hier geht es zu den aktuellen Informationen des BMWi zur VergabestatistikHier geht es zum Text der VergabestatistikVO

(Quelle: BMWi) / B_I MEDIEN

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