Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet.

Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen
Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 4.7.2019 entschieden, dass eine verbindliche Festschreibung von Mindest- und Höchstsätzen durch den Gesetzgeber gegen EU-Recht verstößt.

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Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet. Darin werden u.a. der Vorrang des Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien gegeben.

Hier geht es zu dem Empfehlungspapier der Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer

(Quelle: Bundesingenieurkammer) | B_I MEDIEN


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