Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn soll bis zum Sommer 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Das Bundeskabinett hat gestern die neue Mindestlohnverordnung beschlossen. Danach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen:

  • Die erste Anhebung des Mindestlohns erfolgt zum 1.Januar des kommenden Jahres von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro.
  • Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro.
  • Zum 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben.
  • Zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn 10,45 Euro betragen.

Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission im Juni dieses Jahres verständigt. | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper