Leitfaden zur VgV: Vergabe von Architekturleistungen

Die Bundesarchitektenkammer hat den “Vergabe von Architektenleistungen - Leitfaden zur Vergabeverordnung VgV” veröffentlicht. Dieser soll praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen für Vergabeverfahren bieten, um diese qualifiziert durchzuführen.

Der Leitfaden soll mit Empfehlungen verdeutlichen, wie die Vergabe von Architektenleistungen im Oberschwellenbereich aussehen kann.
Der Leitfaden soll mit Empfehlungen verdeutlichen, wie die Vergabe von Architektenleistungen im Oberschwellenbereich aussehen kann.

Der “VgV-Leitfaden 2022” wurde gemeinsam von der Bundesarchitektenkammer und weiteren Kammern und Verbänden aktualisiert. Herausgeber des Leitfades sind der Deutschen Städtetag, der Deutschen Landkreistag sowie der Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der Leitfaden soll aufzeigen, welche gemeinschaftliche Verantwortung für eine qualitätsvolle Planung und Durchführung von Bauvorhaben in Städten, Landkreisen und Gemeinden, öffentliche Auftraggeber und Architekten haben.

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Im Leitfaden wird die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwertes, der bei Planungsleistungen derzeit 215.000 € und bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 € beträgt, durch den öffentlichen Auftraggeber beschrieben. Im Leitfaden haben die Bundesarchitektenkammer und weitere Berufs- und Fachverbände Empfehlungen und Grundlagen Hinweise zur Anwendung der Vergabeverordnung zusammengestellt.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

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Quelle: Bundesarchitektenkammer BAK | B_I MEDIEN


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