Neue EU-Schwellenwerte 2018/2019

Ab 1. Januar 2018 gelten neue EU-Schwellenwerte. Sie werden in den nächsten Tagen in den EU-Verordnungen veröffentlicht. Die Werte werden deutlich angehoben. So steigt der Schwellenwert für Bauaufträge auf 5.548.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf 221.000 Euro.

Neue EU-Schwellenwerte 2018/2019
Neue EU-Schwellenwerte 2018/2019

Alle 2 Jahre werden die EU-Schwellenwerte neu festgelegt. Ab 1. Januar 2018 gelten wieder neue Schwellenwerte. Die neuen Werte sind für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die ab dem 01.01.2018 bekannt gemacht werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Schon jetzt sind folgende Schwellenwerte bekannt:

  • Bauaufträge :
    anstelle von 5.225.000 Euro --> 5.548.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
    anstelle von 209.000 Euro --> 221.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren:
    anstelle von 418.000 Euro --> 443.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden:
    anstelle von 135.000 Euro --> 144.000 Euro.

(Quelle: kommunal.de) | B_I MEDIEN

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper