Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden

Gestern wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die VOB/A-EU sowie die VOB/A-VS heute in Kraft.

Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden
Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden

Am 17.07.2019 wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 vom 17. Juli 2019) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit dieser Änderungsverordnung werden die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft gesetzt.

Damit sind die VOB/A-EU und die VOB/A-VS ab 18.07.2019 in der am 19.02.2019 veröffentlichten Fassung anzuwenden.

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Dazu siehe auch: Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu | B_I MEDIEN

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