Mecklenburg-Vorpommern: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz geplant

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz geplant. Dies gehört zu den Vorhaben, die die rot-rote Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt hatten.

Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz die in der Koalitonsvereinbarung niedergeschriebene Modernisierung des Vergaberechts erreichen.
Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz die in der Koalitonsvereinbarung niedergeschriebene Modernisierung des Vergaberechts erreichen.

In der Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der derzeitigen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Modernisierung des Vergaberechts vorgesehen. Im April wurde nun in einer Kabinettssitzung ein Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet.

Damit soll das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) abgelöst werden.

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Der Gesetzentwurf für das neue Tariftreue- und Vergabegesetz beinhaltet folgende Neuerungen

Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung

Auftragnehmer werden damit verpflichtet ihre Beschäftigten nach Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu bezahlen. Außerdem müssen Mindestarbeitsbedingungen gewährleistet werden.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit beachten

Ziel ist es auch mithilfe der Vergabeverordnung regionale und lokale Unternehmen bei der öffentlichen Vergabe zu stärken. Auch bei der Angebotswertung soll mehr auch Nachhaltigkeit und auf umweltverträgliche Lösungen geachtet werden. Betont wird, dass mehr darauf geachtet werden soll, dass das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhält.

Erhöhung des Vergabemindestlohns

Weiterhin erhalten bleibt das Mindest-Stundenentgelt mit der neuen Bezeichnung “Vergaberechtlicher Mindestlohn”. Dieser darf nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes. Derzeit beträgt dieser 10,69 Euro (brutto), der des Bundes liegt bei 12,00 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern wird somit der vergaberechtliche Mindestlohn auf 12,00 Euro erhöht.

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Neuregelung für den öffentlichen Personenverkehr

Als Novum wird in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße die Beschäftigten des vorherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernommen werden müssen.

➡ Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag übersandt, der sich mit dem Entwurf beschäftigen wird. Geplant ist, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft treten soll.

Quelle: Pressemitteilung Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern | B_I MEDIEN


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