Nordrhein-Westfalen verändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen zeitlich begrenzt erhöht. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verringert werden.

Mit einem Runderlass vom 16.02.2021 gab das Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen bekannt, dass zur Beschleunigung von Investitionen von Leistungen die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht werden. Damit möchte das Ministerium die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie begrenzen. Am 20.03.2021 ist der Erlass in Kraft getreten und soll vorerst bis zum 31.12.2021 gelten.

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Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben weiterhin unberührt. Außerdem sollen Auftraggeber darauf achten, die Bewerber zu wechseln, sodass die zu vergebenden Aufträge in Nordrhein-Westfalen gestreut werden. Auch § 20 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bleibt weiterhin bestehen.

Den gesamten Runderlass mit den erhöhten Wertgrenzen können Sie hier nachlesen.

Quelle: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen | B_I MEDIEN


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