Referentenentwurf zur Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Einrichtung eines "Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen" (WRegG) vorgelegt.

Referentenentwurf zur Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters
Referentenentwurf zur Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf zur Einrichtung eines bundesweiten "Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen" (WRegG) vorgelegt. Das Wettbewerbsregister soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Prüfung von Ausschlussgründen schaffen. Mit einer einzigen Registerabfrage können öffentliche Auftraggeber bundesweit nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu wettbewerbsrelevanten Straftaten gekommen ist.

Was wird eingetragen?

Der Gesetzentwurf regelt abschließend die zur Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen, Strafbefehle oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen der Delikte, die gemäß § 123 Absatz 1 und Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen (Bestechung, Menschenhandel, Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Vorenthalten von Sozialabgaben, Steuerhinterziehung).

Außerdem werden die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Kartellrechtsverstöße und Verstöße gegen bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften) eingetragen, die die Vergabestellen bisher im Gewerbezentralregister abfragen mussten.

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Meldepflicht von Behörden

Die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden werden zur elektronischen Mitteilung von Informationen über Rechtsverstöße an die Registerbehörde verpflichtet. Registerführende Behörde wird eine Behörde im Geschäftsbereich des BMWi sein. Unternehmen, die eingetragen werden sollen, werden im Vorfeld von der Registerbehörde angehört und können Einwendungen geltend machen.

Abfragepflicht ab 30.000 Euro Auftragswert

Öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber sind ab einem Auftragswert von 30.000 Euro zur Registerabfrage verpflichtet. Die Abfragepflicht betrifft sowohl Vergabeverfahren oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.

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Überraschung zum Abschluss

Auftraggeber entscheidet über Ausschluss

Ein Registereintrag führt nicht automatisch zum Ausschluss eines Unternehmens. Öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber haben weiterhin eigenständig im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Unternehmen aufgrund der Eintragung im konkreten Einzelfall ausgeschlossen wird. In der Regel wird jedoch die Eintragung wegen eines zwingenden Ausschlussgrundes zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

Löschen von Eintragungen und Selbstreinigung

Nach Ablauf von drei bzw.fünf Jahren sind eingetragene Unternehmen aus dem Register zu löschen. Eingetragene Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, nach erfolgter Selbstreinigung einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Register zu stellen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer durchgeführten Selbstreinigung im Vergaberecht sind in § 125 GWB geregelt. Wenn die Registerbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass das Unternehmen sich erfolgreich selbstgereinigt hat, wird die Eintragung gelöscht. In diesem Fall sind die Vergabestellen an die zentrale Entscheidung der Registerbehörde gebunden und dürfen das Unternehmen nicht mehr ausschließen. Falls der Löschungsantrag abgelehnt wird, kann das Unternehmen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.

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Hier geht es zum Referentenentwurf zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters vom 20.02.2017

(Quelle: BMWi) | B_I MEDIEN

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