Sachsen-Anhalt: Neue Auftragswerteverordnung

Am 14. Dezember 2023 wurde für Sachsen-Anhalt eine neue Auftragswerteverodnung veröffentlicht. Diese gilt für das gesamte Jahr 2024.

Die neuen Auftragswerte gelten für Vergabeverfahren, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen haben.
Die neuen Auftragswerte gelten für Vergabeverfahren, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen haben.

Die neuen Auftragswerte für 2024 in Sachsen-Anhalt lauten:

Für Liefer- und Dienstleistungen Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) können bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro ohne Umsatzsteuer eingesetzt werden.

Auch eine Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb ist bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro möglich. Leistungen bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer lassen sich mit der neuen Verordnung auch als Direktkauf beschaffen. Weiterhin berücksichtigt werden müssen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Für Bauleistungen

Bauleistungen können als beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert unterhalb von 5,538 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden. Freihändige Vergaben dürfen bis zu einem Auftragswert unterhalb von 2,5 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden. Bei einem Auftragswert über 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer müssen mindestens drei Bieter aufgefordert werden.

Bauleistungen können per Direktkauf beschafft werden, sofern der Auftragswert nicht 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Auch hier müssen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat die Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - veröffentlicht.

🠮 Sie ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten und wird am 31. Dezember 2024 wieder außer Kraft treten.

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Die Verordnung über die Auftragswerte 2024 in Sachsen-Anhalt können Sie hier lesen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt | B_I MEDIEN

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