Statistik der Nachprüfungsverfahren 2020 veröffentlicht

Das BMWi hat die Statistiken zu den in 2020 gestellten Nachprüfungsanträgen bei den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte bekanntgegeben.

Eine aktualisierte Statistik von Meldungen zu Vergabenachprüfungsverfahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im März veröffentlicht. Im Vergleich zu 2019 stieg 2020 die Anzahl der gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern von 799 auf 988 Anträge. Nur 2011 hatte es mit 989 gestellten Anträgen eine höhere Anzahl gegeben.

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Bei den Vergabesenaten der Oberlandesgerichten bleibt die Anzahl der eingegangen Beschwerden im Vergleich zum vorherigen Jahr dagegen ähnlich. So wurden 2020 162 Beschwerdeverfahren durchgeführt, 2019 waren es 154.

Die Gesamtübersichten zu den Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184 GWB bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten können in den jeweiligen PDFs eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Vergabestatistik vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: BMWi, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein | B_I MEDIEN

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