Vergabemindestlohn in Brandenburg wurde erhöht

Zum 01. Januar 2021 hat sich der Vergabemindestlohn in Brandenburg erhöht. Eine weitere Anhebung ist in Planung.

In Brandenburg gilt seit Jahresbeginn ein neuer Vergabemindestlohn.
In Brandenburg gilt seit Jahresbeginn ein neuer Vergabemindestlohn.

Das Land Brandenburg gehört zu den Bundesländern, in denen öffentliche Auftraggeber nur Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, die sich an den Vergabemindestlohn für öffentliche Ausschreibungen in Brandenburg halten. Seit dem 01. Januar 2021 ist dieser von 10,68 auf 10,85 Euro gestiegen. Im Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG) ist festgelegt, dass der Vergabemindestlohn zum Jahresbeginn jeweils um den Prozentsatz erhöht, wie der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) angehoben wird.

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Außerdem stimmte das brandenburgische Kabinett am 15. Dezember 2020 einer weiteren Erhöhung des Vergabemindestentgelts auf 13 Euro zu. Der Landtag muss allerdings zuerst den entsprechenden Gesetzentwurf beraten und beschließen.

Zu diesem Thema: Brandenburg: Vergabemindestlohn beträgt jetzt 10,50 Euro

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