VOB/B bleibt zunächst unverändert

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat nach Prüfung des Aktualisierungsbedarfs vor dem Hintergrund des im Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB beschlossen, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen.

VOB/B bleibt zunächst unverändert
VOB/B bleibt zunächst unverändert

Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) des Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB die VOB/B auf ihren Aktualisierungsbedarf hin geprüft. Der HAA fasste am 18.01.2018 mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen.

Dem Beschluss liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Der HAA präferiert eine Weiterentwicklung der VOB/B, hält es jedoch für erforderlich, zunächst die aktuelle Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und die Rechtsprechung zu beobachten. Neuregelungen in der VOB/B wären zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht: Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen, die erforderliche Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen wäre mangels gesicherter Auslegung des BGB-Bauvertrags jedoch nicht gewährleistet.

Der HAA wird die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht, insbesondere unter AGB-rechtlichen Aspekten, verfolgen und daraus ggf. Veränderungsbedarf in der VOB/B ableiten.

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Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) | B_I MEDIEN

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