Wirtschaftsausschuss ebnet Weg für eForms

Der Wirtschaftsausschuss hat darauf verzichtet, eine Empfehlung zur Ablehnung der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts auzusprechen. Somit ist der Weg frei für die Einführung von eForms.

Mit der Umsetzung der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts soll eForms als Standard für Bekanntmachungen werden.
Mit der Umsetzung der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts soll eForms als Standard für Bekanntmachungen werden.

In der Sitzung vom 19. April 2023 hat der Wirtschaftsausschuss auf die Empfehlung verzichtet, die Einführung neuer elektronischer Standardformulare, auch eForms genannt, für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen, abzulehnen. Das Plenum kann nun der Verordnung zustimmen.

Ziel der Verordnung ist es, nationale Vergaberechtsregelugen, die Sektorenverordnung, die Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 anzupassen. Die Datenerhebung und die Beaufsichtigung bei Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge soll durch die Umsetzung der Verordnung vereinfacht werden.

eForms soll damit als Standard für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge eingesetzt werden. Dazu gehört auch, dass bestimmte Datenfelder, die zuvor freiwillig ausgefüllt werden konnten, auf EU-Ebene in Deutschland verpflichtend werden. Zuvor wurde bekanntgegeben, dass der EU-Standard eForms die XVergabe ersetzt.

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➡ Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen können Sie hier nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestag | B_I MEDIEN

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