Belastungsstopp für Bauvorschriften angekündigt

Die Länder wollen die Musterbauordnung für den Gebäudebestand lockern. Zudem sollen die Bauvorschriften in den nächsten Jahren nicht strenger werden. Das hat am Freitag die Bauministerkonferenz (BMK) in Baden-Baden beschlossen. Vom Bund fordert die BMK eine Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung.

Bauministerkonferenz kündigt Belastungsstopp für Bauvorschriften an
Die Bauministerkonferenz hat sich auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz mit den aktuellen Problemen im Wohnungsbau befasst. | Foto: Martin Stollberg

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Die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau von Gebäuden sollen gelockert werden. Darauf haben sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder geeinigt. Nach dem Wunsch der Bauministerkonferenz (BMK), an die die Bauwirtschaft im Vorfeld hohe Erwartungen geknüpft hatte, soll auch der Bund Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringen. Außerdem hat sich das Gremium darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: In den kommenden fünf Jahren soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Änderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern oder erschweren.

Bauminister: Wohn- und Städtebauförderung priorisieren

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert die BMK eine eindeutige Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung, um Bauinvestitionen zu unterstützen und ein positives Signal für den Wohnungsbau zu setzen. In diesem Zusammenhang begrüßte die BMK die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die entsprechenden Töpfe der beiden Förderprogramme zumindest für dieses Jahr gesichert seien. Allerdings müsse der Bund die Wohnraumförderung und Städtebauförderung im Jahr 2024 finanziell mindestens in gleicher Höhe ausstatten, forderten die Länder. Die Länder selbst würden die Kontinuität der Programmausstattung für 2024 gewährleisten und ihren Teil dazu beitragen, hieß es.

Zudem verwies die BMK auf das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau. Es formuliere die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssten. Auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit dem sogenannten "Bauturbo" wollen die Länder unterstützen, indem weitere Weichen zur Digitalisierung gestellt würden.

Braucht die Länder, um Bauvorschriften vereinfachen zu können: Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihr Staatssekretär Rolf Bösinger auf der Bauministerkonferenz. | Foto: Martin Stollberg
Braucht die Länder, um Bauvorschriften vereinfachen zu können: Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihr Staatssekretär Rolf Bösinger auf der Bauministerkonferenz. | Foto: Martin Stollberg

Bauminister schließen neuen Vertrag mit dem DIN

Mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) hat die BMK einen neuen Vertrag geschlossen, der Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN enthält. Ziel ist, bauaufsichtliche Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen zu trennen. Normen, die in der Bauleitplanung und der Bauaufsicht zur Anwendung kommen, sollen in einem Online-Portal öffentlich zugänglich gemacht werden. Der neue DIN-Vertrag soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Bauminister legen Positionspapier zur energetischen Transformation vor

Zudem fasste das Ländergremium verschiedene Beschlüsse zur energetischen Transformation im Gebäudebestand in einem Positionspaper zusammen, die auf bessere Bestandsnutzung und mehr Umbau zielen. An den Bund gerichtet forderte die BMK Neuregelungen für Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz. Für entsprechende Regelungen müsse sich der Bund bei der EU einsetzen.

7 Beschlüsse zur energetischen Transformation im Gebäudebestand:

  1. Der Bund soll Anreize schaffen für die Erhaltung des Gebäudebestands, ohne weitere kostentreibende Faktoren.
  2. Der Bund soll ein Bilanzierungssystem für Treibhausgas-Emissionen schaffen, orientiert am tatsächlichen Energiebedarf bei Betrieb und Herstellung.
  3. Transformation zur Klimaneutralität: Die Umstellung auf erneuerbare Energien soll Priorität erhalten vor der Sanierung der Gebäudehülle; Quartiersansätze statt Einzelgebäudenachweis.
  4. Bauplanungsrecht vereinfachen: Leichtere Befreiung vom Bebauungsplan, Experimentierklausel bei der A Luft und Lärm, Umbau und Umnutzung vereinfachen.
  5. Mittel für die Städtebauförderung auf hohem Niveau verstetigen
  6. Steuerliche Anreize für Bestandsmaßnahmen, befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze für Bauleistungen prüfen
  7. Bauen soll künftig verstärkt auch ein „qualitätsvolles Umbauen“ bedeuten.

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So reagiert die Wohnungswirtschaft auf die BMK-Beschlüsse

„Die Beschlüsse zur Vereinfachung des Bauens im Bestand, zur Digitalisierung sowie insbesondere der Belastungsstopp bei Bauvorschriften sind richtig und wichtig und sie müssen – auch unterstützt vom Bund – schnell umgesetzt werden“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW zu den Beschlüssen der BMK. „Die Zusagen, dass die Programme für klimafreundlichen Neubau und die soziale Wohnraumförderung zunächst weiterlaufen, sind daher begrüßenswert – sie müssen aber unbedingt auch für die nächsten Jahre abgesichert werden. Planungssicherheit steht beim Wohnungsbau an allererster Stelle, sonst bleibt er aus.“ Auch die Zusage des Bundesbauministeriums, dass der Bund einen EU-Sanierungszwang ablehnt, sei zu begrüßen. Hieran müsste sich aber auch das zuständige Bundeswirtschafts- und Klimaministerium halten.


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