Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis ist wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und enthält die im Rahmen der Gesamtleistung geforderten Teilleistungen.

Leistungsverzeichnis

Der Auftraggeber formuliert im Leistungsverzeichnis die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen und bietet den Auftragnehmern eine genaue Definiton der geforderten Teileistungen. Das Leistungsverzeichnis kommt vor allem bei "Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis" gem. VOB/A zum Einsatz. Dort ist geregelt, dass die geforderte Leistung durch eine Baubeschreibung und eine in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis beschrieben werden soll.

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Für Auftraggeber ist sie ein wichtiges Hilfsmittel bei der Preiskalkulation und dient als Grundlage zur Erstellung des Angebots. Im Leistungsverzeichnis ist der benötigte Platz, um die geforderten Leistungen genau zu beschreiben und genauere Spezifikationen aufzuführen, bspw. Wunschprodukt oder Mengenangaben für bestimmte Leistungen.

Bei der Formulierung des Leistungsverzeichnisses müssen Auftraggeber allerdings folgendes beachten: Nur relevante Angaben gehören in das Leistungsverzeichnis.

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Die Struktur des Leistungsverzeichnises richtet sich nach der Grundgliederung aus dem GAEB-Regelwesen. Im Wesentlichen werden die einzelnen Leistungsbereiche (meist hierarchisch) dargestellt:

  • Lose (gem. VOB/A)
  • Gewerk (Leistungsart)
  • Leistungstitel
  • Untertitel
  • Positionen (Teilleistungen), Positionsindex

Für eine bessere Identifikation werden den einzelnen Teilleistungen Ordnungszahlen zugeordnet.

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Überraschung zum Abschluss

➡ In das Leistungsverzeichnis gehören nicht: Leistungen, die nach Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, zu den geforderten Leistungen gehören.

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