Dokumentation im Vergabeverfahren

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Dokumentation im Vergabeverfahren

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Öffentliche Auftraggeber müssen Vergabeverfahren von Anfang bis Ende dokumentieren. Grund dafür ist der Grundsatz der Transparenz. Die Dokumentation eines Vergabeverfahrens ist eine zentrale Verpflichtung und ist in § 8 VgV festgelegt. Bei der Dokumentation müssen die maßgeblichen Aspekte des Verfahrens notiert werden. Die Dokumentation ist besonders bei der Überprüfung der Entscheidungen während des gesamten Verfahrens durch Nachprüfungsinstanzen und Aufsichtsbehörden von großer Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass der öffentliche Auftraggeber alle Schritte und Überlegungen genau erfasst. Auf dieser Themenseite haben wir alle relevanten Informationen zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens zusammengefasst. Wir geben Ihnen Antworten u.a. auf folgende Fragen:

  • Was gehört zur Dokumentation?
  • Was muss während des Vergabeverfahrens dokumentiert werden?
  • Worauf müssen Auftraggeber bei der Dokumentation achten?

Dokumentation im Vergabeverfahren im Detail:

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