BAK veröffentlicht Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs veröffentlicht. Dieser soll Vergabestellen bei der Vergabe von Architektur- und Planungsauftägen unterstützen.

Weil Architektenleistungen besonders zu Beginn nicht eindeutig beschrieben werden können, sollten diese stets mittels eines Leistungswettbewerbs vergeben werden, so lautet die Forderung der BAK. Das biete auch Vorteile für den Auftraggeber, denn so kann verhindert werden, dass Leistungen über das billigste Angebot, aber mit schlechter Planung, bezogen werden.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Der Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs bei Vergaben von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert der Bundesarchitektenkammer soll Auftraggebern konkrete Vorschläge bieten, die als Grundlage für Verfahren genutzt werden können.

So betrifft ein Vorschlag des BAKs die Gewichtung der Zuschlagskriterien. Im Praxisleitfaden wird dafür plädiert, den Schwerpunkt der Zuschlagskriterien auf architekturbezogene Kriterien zu legen. Beispielhaft werden die Gewichtung eines Wettbewerbsergebnisses, die Bewertung von Lösungsskizzen - die für Verhandlungen erarbeitet und vorgestellt werden - oder die Bewertung realisierter Referenzprojekte aufgeführt. Der Fokus soll dann auf ästhetischer Qualität, Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Als Alternative dazu könnte auch die Projektorganisation als wesentliches Zuschlagskriterium herangezogen werden.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anlemdung
Newsletter Anlemdung

Auch im Unterschwellenbereich sollte der Preiswettbewerb mit maximal 20 Prozent gewichtet werden. Dabei ist das Architektenhonorar grundsätzlich auf Grundlage der HOAI zu berechnen.

Den gesamten Praxisleitfaden können Sie hier einsehen.

Quelle: Bundesarchitektenkammer | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper