HOAI

HOAI ist die Abkürzung für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

HOAI

Die HOAI schreibt einen gebührenrechtlichen Rahmen für Tätigkeiten von Architekten und Bauingenieuren vor, damit Architekten und Bauingenieure ein angemessenes Honorar für ihre Leistungen erhalten. Seit dem 01. Januar 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der HOAI mehr. Somit können die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen frei verhandelt werden. Allerdings bietet die HOAI Grundsätze und Maßstäbe, die zur Honorarermittlung zur Orientierung genutzt werden sollen.

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Warum gibt es die HOAI?

Die HOAI trat in Kraft, um Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren angemessen in den Bereichen Stadtplanung, Bauwesen und Architektur zu vergüten. Mit der HOAI soll ein Preiskampf verhindert werden, damit die Qualität der Leistungen auf dem gesamten Markt weiterhin hochwertig bleibt.

Welche drei Hauptbestandteile gehören zur Honorarermittlung?

  • anrechenbare Kosten
  • Honorarzone
  • Leistungsphasen

Wann wird die HOAI angewendet?

Die HOAI wird bei bestimmten Planungsleistungen, wie Beratung bei der Planung und Ausführung von z.B. Bauvorhaben und bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung für Ausschreibungen von Bauleistungen angewendet. Die HOAI ist eine Verordnung des Bundes und ist damit verpflichtend anzuwenden.

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Die HOAI wird nicht bei Ingenieuren aus den Bereichen Bauphysik, Umweltverträglichkeit, Vermessungswesen und Bodenmechanik angewendet. Ingenieure, die nicht direkt an der technischen Ausstattung eines Bauwerks beteiligt sind. Dazu gehören beispielsweise: Maschinen- und Anlagenbau, Elektro-, Prozess- und Verfahrenstechnik.


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