BMI-Erlass zur Anwendung der HOAI

Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht.

BMI-Erlass zur Anwendung der HOAI
BMI-Erlass zur Anwendung der HOAI

Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesprochen.
Darin kommt der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil umzusetzen.

Erlass bis zur Novellierung der HOAI anwenden

Um bis zur Umsetzung des Urteils eine unionsrechtskonforme Anwendung der HOAI sicherzustellen, sind die Hinweise des Erlasses zu beachten. Übergangsweise werden durch den Erlass auch notwendige Anpassungen in den Vertragsmustern für freiberuflich Tätige in den Richtlinien für die Durchführung für die Bauaufgaben des Bundes (RBBau) vorgenommen.

In dem Erlass stellt das Bundesministerium klar, dass bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“

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Hier geht es zu den Hinweisen des BMI zur Anwendung der HOAI

Weitere Informationen und Materialien zum Thema auf der Internetseite der Bundesingenieurkammer

(Quelle: Bundesingenieurkammer) | B_I MEDIEN

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