Bundesregierung fordert EU-Reform des Vergaberechts

Während der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, kam es zu Erleichterungen bei der Auftragsvergabe. Um grundsätzlich in Notsituationen schneller zu agieren, fordert die Bundesregierung eine Reform des Vergaberechts.

Das Vergaberecht soll vereinfacht werden, um in Ausnahmesituation schneller reagieren zu können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dies in einem Schreiben an die EU-Kommission gefordert. Im Schreiben wird verdeutlicht, dass es so wie schnell wie möglich Ausnahmeregelungen während Notlagen bei öffentlichen Vergaben geben muss.

Besonders die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass während spontan eintretender Notsituationen die Beschaffung von wichtigen Gütern und Leistungen essentiell ist. Direktvergaben sind zwar auch zuvor möglich gewesen, allerdings nur in bestimmten Ausnahmesituationen, wobei es Unsicherheiten bei der rechtliche Grundlage gab. So heißt es im Schreiben: „Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass dabei die Rechtsbegriffe ‚unvorhergesehenes Ereignis‘ und ‚äußerste Dringlichkeit‘ eine unsichere Rechtsgrundlage“ ergeben. Das Schreiben liegt dem Handelsblatt vor.

Das Vergaberecht unterliegt strengen Vorschriften, um Korruption zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dazu gehört u.a. das Einhalten von ausreichenden Fristen und eine genau Prüfung und Wertung mehrerer Angebote.

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Die geforderte Ausnahmeregelung soll es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, von vornherein Aufträge direkt zu vergeben. Die Ausnahmeregelung solle aber dann nur für einen voraus festgelegten bestimmten Zeitraum anwendbar sein.

Die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten sollen den Anstoß geben, wann die Ausnahmeregelung angewendet werden kann. So könnte es möglich sein, dass die Regelung EU-weit oder nur in einzelnen Ländern oder Regionen gilt. Dabei soll es dann eine Beschränkung auf einzelnen Waren und Leistungen geben.

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Zur Vereinfachung des Vergabewesens hat das Bundesministerium Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben in Krisensituationen, wie der Corona-Pandemie und Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, veröffentlicht.

Quelle: Handelsblatt | B_I MEDIEN

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