Bundesweites Wettbewerbsregister soll Ende 2020 zur Verfügung stehen

Die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters ist für Ende 2020 geplant. Die Rechtsgrundlagen dafür sind bereits im Wettbewerbsregistergesetz von 2017 angelegt. Die Wettbewerbsregisterverordnung wird technische und organisatorische Fragen regeln.

Bundesweites Wettbewerbsregister soll Ende 2020 zur Verfügung stehen
Bundesweites Wettbewerbsregister soll Ende 2020 zur Verfügung stehen

Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben. Deshalb müssen öffentliche Auftraggeber in allen Vergabeverfahren prüfen, ob bei ihnen sogenannte Ausschlussgründe vorliegen.

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Bislang ist es jedoch für öffentliche Auftraggeber praktisch schwierig nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten gekommen ist. Das Wettbewerbsregister soll den öffentlichen Auftraggebern die Prüfung erleichtern, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.

In das Wettbewerbsregister werden die Unternehmen eingetragen, denen bestimmte Straftaten wie Bestechung oder Geldwäsche zuzurechnen sind oder gegen die Bußgelder verhängt worden sind, weil sie z.B. verbotene Preiskartelle gebildet haben. Derartige Rechtsverstöße führen dazu, dass diese Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ausgeschlossen werden müssen bzw. ausgeschlossen werden können.

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Liegt im Einzelfall eine Eintragung vor, obliegt es den öffentlichen Auftraggebern nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob ein Unternehmen von der Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

Wettbewerbsregisterverordnung wird technische und organisatorische Einzelheiten regeln

Die Rechtsgrundlagen für das Wettbewerbsregister sind bereits im Wettbewerbsregistergesetz vom 18. Juli 2017 angelegt. Zur Umsetzung des Gesetzes hat das Bundeskartellamt Ende 2017 einen Aufbaustab eingerichtet. Die Wettbewerbsregisterverordnung, in der die Einzelheiten der Meldepflichten der Verfolgungsbehörden, etwa der Staatsanwaltschaften, an die Registerbehörde und der Abfragepflichten der Auftraggeber geregelt werden sollen, wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab beim Bundeskartellamt sowie betroffenen Behörden und weiteren Beteiligten vorbereitet. Dabei sind komplexe technische sowie organisatorische Fragen, auch im Hinblick auf Datenschutzaspekte, aber auch inhaltliche Punkte zu klären.

Der Aufbaustab Wettbewerbsregister widmet sich insbesondere auch der Entwicklung des IT-Systems für das Register.

Das Wettbewerbsregister soll den öffentlichen Auftraggebern möglichst Ende 2020 zur Verfügung stehen.

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Zu diesem Thema siehe auch:
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/10900)

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