Fehlende Fabrikatsangaben führen zum Angebots-Ausschluss

Fehlende, wirksam geforderte Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss der Angebote von der weiteren Wertung, da sie Vertragsgegenstand werden und eine Nachforderung eine unzulässige Nachbesserung des Angebots wäre, so die VK Sachsen-Anhalt.

Fehlende Fabrikatsangaben führen zum Angebots-Ausschluss
Fehlende Fabrikatsangaben führen zum Angebots-Ausschluss

Im Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von Außenputz- und Malerarbeiten im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A befasste sich die Vergabekammer Sachsen Anhalt mit
fehlenden Fabrikatsangaben, einer mangelhaften Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise sowie einer mangelhaften Dokumentation der Preisprüfung.

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Vergabekammer Sachsen-Anhalt:

Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat in ihrem Beschluss vom 14.09.2018 - 3 VK LSA 56/18 - folgendes entschieden:

Das Angebot der Firma, die den Zuschlag erhalten sollte, war wegen Unvollständigkeit auszuschließen, da die mit dem Angebot geforderten Angaben zum Fabrikat in verschiedener Positionen des Leistungsverzeichnisses fehlten. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben ist nicht heilbar und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Angaben zu Fabrikat und Typ werden Vertragsgegenstand und eine Nachforderung wäre eine unzulässige Nachbesserung des Angebots.

Erscheint das Angebot eines Bieters ungewöhnlich niedrig, ist eine Preisprüfung durchzuführen. Diese ist zu dokumentieren. Die mutmaßlich nicht vorgenommene Prüfung der Auskömmlichkeit des ungewöhnlich niedrigen Angebotes des Bieters und die mangelnde Dokumentation der Preisprüfung führen zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Die mündliche und schriftliche Aussage des Bieters, dass er sein Angebot auskömmlich kalkuliert habe, ist nicht ausreichend.

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Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat, sind auszuschließen.

Der Auftraggeber wurde angewiesen, erneut in die Angebotswertung einzutreten.

Hier geht es zum Beschluss der Vergabekammer Sachsen-Anhalt

(Quelle: VK Sachsen-Anhalt, ibr-online.de) | B_I MEDIEN

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